Technische Produkte, Anlagen, Maschinen die in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen eine CE-Kennzeichnung aufweisen. Oft ist es aber nicht direkt ersichtlich, dass es sich, z.B. im Sinne der
Maschinenrichtlinie, um eine Maschine handelt. Man spricht in diesem Fall dann auch von einer “juristischen Maschine”.
Wir bieten Ihnen Beratung und aktive Unterstützung bis hin zur kompletten CE-Kenzeichnung im Rahmen der folgenden EU-Richtlinien an:
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Niederspanungsrichtlinie 2014/35/EU
- Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) 2014/30/EU
- Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU
- Einfache Druckbehälter 2014/29/EU
Nach gemeinsamer Klärung, ob es sich bei Ihrem Produkt um ein CE kennzeichnungspflichtiges Produkt handelt, erstellen wir dazu auf Wunsch die geforderten Dokumente, wie z.B.
- Normen- / Richtlinienrecherche
- Risikobeurteilung
- Funktionale Sicherheit von Maschinensteuerungen – Anwendung der DIN EN ISO 13849 Teil 1 und 2 (“SISTEMA-Berechnung”)
- Betriebsanleitung
- Montageanleitung (falls zutreffend z.B. bei einer unvollständigen Maschine)
- Vorlagen / Unterlagen für die interne Fertigungskontrolle
- Einbauerklärung (falls zutreffend z.B. bei einer unvollständigen Maschine)
- Unterlagen für die Behörde
- CE – Konformitätserklärung
- Typenschild
- Technische Übersetzungen (falls gefordert)
Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch diesbezüglich beim Kauf von gebrauchten Maschinen und / oder beim Umbau von Maschinen.
Idealerweise beginnt die CE-Kennzeichnung bei der Entwicklung / Konstruktion von Maschinen, um von vorneherein spätere Umbauten bzw. Nachrüstungen zu vermeiden.
Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns darauf.